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   BSG, 13.03.1985 - 9a RV 36/83   

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https://dejure.org/1985,8425
BSG, 13.03.1985 - 9a RV 36/83 (https://dejure.org/1985,8425)
BSG, Entscheidung vom 13.03.1985 - 9a RV 36/83 (https://dejure.org/1985,8425)
BSG, Entscheidung vom 13. März 1985 - 9a RV 36/83 (https://dejure.org/1985,8425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz eines Bundeswehrangehörigen - Dienstbefreiung zum Zwecke von Berufsförderungsmaßnahmen - Wehrdienstbeschädigung ,wehrdiensteigentümliche Verhältnisse

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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 15/91

    Eignungsprüfung - Wehrdienstunfall - Berufsförderung - Wehrpflichtiger -

    Durch diesen funktionalen Zusammenhang mit dem Wehrdienst wurde die Fahrt aus dem Freizeitbereich, der grundsätzlich die nicht versorgungsrechtlich geschützte Privatwelt des Soldaten umfaßt (BSG SozR 3200 § 81 Nrn 30 und 31; 3200 § 85 Nr. 5; Urteil des Senats vom 13. März 1985 - 9a RV 36/83), herausgelöst und dem Versorgungsschutz des SVG unterstellt.

    Der Kläger nahm nicht etwa an einem für jedermann offenen Bildungskurs teil, was seinem privaten Lebensbereich zuzurechnen wäre (BSG SozR Nr. 1 zu § 81 SVG 1967; Urteil des Senats vom 13. März 1985 - 9a RV 36/83 = HV-Info 1986, 1208).

  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 48/82

    Auslegung eines Bescheides - MdE-Bewertung

    Diese Vorschrift ist seit dem 1. Januar 1981 in Übergangsfällen wie dem gegenwärtigen anzuwenden (Beschluß des Großen Senats des BSG, BSGE 54, 223 = SozR 1300 § 44 Nr. 3; BSG vom 21. September 1983 - 9a RV 36/83 - damit ist das entgegenstehende Urteil des 2. Senats des BSG vom 29. April 1982 - 2 RU 43/81 - = HVGB RdSchr. VB 158/82 - gegenstandslos).
  • OLG Celle, 23.12.2009 - 14 U 99/09

    Haftung des Fahrers eines Privatwagens für Schäden auf einer aufgrund eines

    Die Versicherungsfreiheit gilt jedoch nur für solche Tätigkeiten, die im inneren Zusammenhang mit dem Beamten- bzw. (hier) Soldatenverhältnis stehen (vgl. BSG, Urteil vom 13. März 1985 - 9 a RV 36/83 - juris-Rdnr. 19).
  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 33/90

    Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienstverrichtung - Sportsoldat - Trainingsunfall

    Der Kläger übte während seiner Freizeit, die ihm durch den Sonderurlaub als Freistellung vom Dienst im engeren Sinn gewährt worden war, keinen Dienst aus; denn seine Selbstbestimmung war nicht durch militärische Befehle oder Aufsicht eingeschränkt (BSGE 33, 141, 143 = SozR Nr. 1 zu § 81 SVG 1964; SozR 3200 § 81 Nrn 6, 30 und 31; 3200 § 85 Nr. 5; Urteil des Senats vom 13. März 1985 - 9a RV 36/83).
  • BSG, 21.08.2017 - B 9 V 25/17 B

    Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung; Grundsatzrüge; Rüge der

    Insoweit setzt sich der Kläger bereits nicht mit der Entscheidung des BSG vom 13.3.1985 (9a RV 36/83 - Juris) auseinander, in der sich das BSG mit der Definition wehrdiensteigentümlicher Verhältnisse auseinandergesetzt hat (vgl BSG, aaO, Juris RdNr 20).
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